
Heizkostenabrechnung für Vermieter
Als Ihr regionales Stadtwerk unterstützen wir Sie zuverlässig bei der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihren Mietern nach Ablauf eines Jahres eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, in der die tatsächlich angefallenen Betriebskosten den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt werden. Wir sorgen dafür, dass die Heizkostenanteile korrekt erfasst, rechtssicher berechnet und verständlich aufbereitet werden.
Ihre Vorteile
Persönlicher Service
vor Ort
Für Sie und Ihre Mieter – schnelle Antworten, persönliche Beratung.

Präzise
Verbrauchserfassung
Moderne Messtechnik liefert exakte Verbrauchsdaten – klar strukturiert und nachvollziehbar für Sie und Ihre Mieter.

Rechtskonform und sicher
Wir erstellen Ihre Heizkostenabrechnung gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) – vollständig, transparent und nachvollziehbar.

Entlastung im Verwaltungsalltag
Sie sparen Zeit, indem wir Messung, Datenaufbereitung und Abrechnung übernehmen.

Unsere Leistungen
Messung & Datenerfassung
- Installation geeigneter Heizkostenverteiler
- Regelmäßige Erfassung der Verbrauchsdaten
- Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit
Jährliche Heizkostenabrechnung
- Erstellung der vollständigen Heizkostenabrechnung
- Verteilung der Kosten gemäß gesetzlicher Vorgaben
- Einzelabrechnungen für Ihre Mieter
Service & Betreuung
- Persönliche Ansprechpartner
- Unterstützung bei Rückfragen von Mietern
- Bereitstellung aller Unterlagen auf Wunsch digital

Sie haben Fragen zur Heizkostenabrechnung oder wünschen ein individuelles Angebot?
Dann sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern persönlich zu allen Fragen rund um die Heizkostenabrechnung und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Kontakt
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-torgau.de
Telefon: 03421 741610

Antworten auf die häufigsten Fragen:
Die HKVO schreibt vor, dass Heizkosten mindestens zu einem festgelegten Anteil nach individuellem Verbrauch verteilt werden müssen. Das sorgt für Fairness und fördert Energieeffizienz.
Nein. Dank Funktechnik erfolgt die Auslesung automatisch.
Sie entscheiden: Wir senden die Abrechnung an Sie oder direkt an Ihre Mieter.
Wir prüfen, ob Ihre aktuelle Messtechnik den Anforderungen entspricht oder modernisiert werden sollte.






