
Titelbild Netzanschluss Strom
Netzanschluss Strom
Gemäß § 77 Abs. 1 EEG sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Angaben nach §§ 70 bis 74 EEG im Internet zu veröffentlichen.
Stromabsatz an Letztverbraucher:
Die Angaben des Letztverbraucherabsatzes sowie die Angaben zu priviligierten Kunden wurden durch einen Wirtschaftsprüfer testiert und an die regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber sowie die Bundesnetzagentur übermittelt.
Allgemeine Bedingungen:
§ 18 (1) und (2) Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in der Niederspannung
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Kunden-Information Datenschutz Netz
- Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Torgau GmbH für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Entnahme von Elektrizität (AB-NA)
- Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Torgau GmbH zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA)
- Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Torgau GmbH für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E)
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss Strom nach § 19 EnWG:
Technische Richtlinien:
- Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, VDEW 2. Auflage 1998 - Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, VDEW 4. Auflage 2001 - Notstromaggregate
Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten, VDEW 4. Auflage 2001 - Transformatorenstationen am Mittelspannungsnetz
Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz, VDEW Juni 2003
MeteringCode 2004: Mindestanforderung für die Zählung und Datenbereitstellung, VDN Juli 2004
DistributionCode 2003: Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen, VDN August 2003
Es gelten grundsätzlich die Technischen Anwendungsregeln (TAR) des VDE in der jeweils aktuellen Ausgabe, insbesondere:
- VDE-AR-N 4110 Technische Anschlussregeln Mittelspannung
- VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4100 Technische Anschlussregeln Niederspannung
Anmeldungen zum Netzanschluss
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung Ihres Netzanschlusses an unser Netz den nachfolgenden Vordruck. Dieser gilt für Entnahme- und Erzeugungsanlagen aller Spannungsebenen.
- Anmeldung zum Netzanschluss (ANA) online
- Anmeldung zum Netzanschluss (ANA) per pdf
- Umsetzungshilfe zur “Anmeldung zum Netzanschluss”
Für den Anschluss einer Wärmespeicheranlage, Wärmepumpenanlage oder eines Niedrigenergiehauses an unser Netz füllen Sie bitte das entsprechende Datenblatt aus und fügen es Ihrer Anmeldung bei.
- Datenblatt zum Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen
- Datenblatt zum Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen
Ist beim Anschluss Ihrer Anlage an unser Netz mit Netzrückwirkungen zu rechnen? Dann füllen Sie bitte das folgende Datenblatt aus und fügen es Ihrer Anmeldung bei.
Wollen Sie eine Eigenerzeugungs- oder Einspeiseanlage an unser Netz anschließen? Dann füllen Sie bitte das folgende Datenblatt aus und fügen es Ihrer Anmeldung bei.
- Datenblatt zum Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage
- Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz
- Erklärung zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz
Zur Bestätigung der technischen Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 6 und 11 EEG nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage (VDE-AR-N 4105:2018-11)
Die Anmeldung kleiner Anlagen bis 2 kWp, die überwiegend zum Eigenverbrauch genutzt werden (§ 8 Absatz 5a EEG) erfolgt über das vereinfachte Verfahren im Markstammdatenregister. Diese Anlagen werden gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 2 automatisch der „unentgeltlichen Abnahme“ (§ 3 Nummer 46a EEG) zugeordnet. Eine zusätzliche Anmeldung bei uns als Netzbetreiber ist nicht nötig.
Da es sich auch bei steckerfertigen Anlagen um Anlagen im Sinne des EEG handelt, ist eine Vergütungszahlung grundsätzlich möglich. Dazu melden Sie uns gemäß § 21b Absatz 1 die Anlage in die Einspeisevergütung. Bei einer Zuordnung in die Einspeisevergütung, gelten ohne Ausnahme die Anschlussbedingungen gemäß § 8. Dazu benötigen wir für die Anlage die vollständigen Anmeleunterlagen von einer eingetragenen Elektrofirma Ihrer Wahl.
Anschluss von Ladepunkten für Elektromobile
Anschluss von Infrarotheizungen
Netzanschluss nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Netzanschlussvertrag nach NAV
- Anlage 1 – Zustimmung des Grundstückeigentümers
- Anlage 2 – Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Anlage 3 – Widerrufsbelehrung mit Musterwiderrufsformular
Netzanschluss außerhalb des Geltungsbereiches der NAV (oberhalb Niederspannung)
Die Verträge werden momentan überarbeitet. Bei Fragen erreichen Sie uns gern telefonisch unter 03421 741600 oder per E-Mail kontakt@stadtwerke-torgau.de.
Anschlussnutzung
Die Verträge werden momentan überarbeitet. Bei Fragen erreichen Sie uns gern telefonisch unter 03421 741600 oder per E-Mail kontakt@stadtwerke-torgau.de.
