Netzanschluss online beantragen
Ob neuer Strom-Netzanschluss, PV-Anlage mit oder ohne Speicher, Ladeeinrichtung oder Wärmepumpe: Mit unserem Netzanschlussportal können Sie Ihren Antrag jederzeit bequem digital einreichen.

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Titelbild Netzanschluss Strom
Gemäß § 77 Abs. 1 EEG sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Angaben nach §§ 70 bis 74 EEG im Internet zu veröffentlichen.
Stromabsatz an Letztverbraucher:
Die Angaben des Letztverbraucherabsatzes sowie die Angaben zu priviligierten Kunden wurden durch einen Wirtschaftsprüfer testiert und an die regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber sowie die Bundesnetzagentur übermittelt.
Allgemeine Bedingungen:
§ 18 (1) und (2) Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in der Niederspannung
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss Strom nach § 19 EnWG:
Technische Richtlinien:
Es gelten grundsätzlich die Technischen Anwendungsregeln (TAR) des VDE in der jeweils aktuellen Ausgabe, insbesondere:
Anmeldungen zum Netzanschluss
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung Ihres Netzanschlusses an unser Netz eine der folgenden Möglichkeiten. Diese gelten für Entnahme- und Erzeugungsanlagen aller Spannungsebenen.
Für den Anschluss einer Wärmespeicheranlage, Wärmepumpenanlage oder eines Niedrigenergiehauses an unser Netz füllen Sie bitte das entsprechende Datenblatt aus und fügen es Ihrer Anmeldung bei.
Ist beim Anschluss Ihrer Anlage an unser Netz mit Netzrückwirkungen zu rechnen? Dann füllen Sie bitte das folgende Datenblatt aus und fügen es Ihrer Anmeldung bei.
Wollen Sie eine Eigenerzeugungs- oder Einspeiseanlage an unser Netz anschließen? Dann füllen Sie bitte das folgende Datenblatt aus und fügen es Ihrer Anmeldung bei.
Zur Bestätigung der technischen Umsetzung des Einspeisemanagements nach §§ 6 und 11 EEG nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage (VDE-AR-N 4105:2018-11)
Die Anmeldung kleiner Anlagen bis 2 kWp, die überwiegend zum Eigenverbrauch genutzt werden (§ 8 Absatz 5a EEG) erfolgt über das vereinfachte Verfahren im Markstammdatenregister. Diese Anlagen werden gemäß § 21 Absatz 1 Nummer 2 automatisch der „unentgeltlichen Abnahme“ (§ 3 Nummer 46a EEG) zugeordnet. Eine zusätzliche Anmeldung bei uns als Netzbetreiber ist nicht nötig.
Da es sich auch bei steckerfertigen Anlagen um Anlagen im Sinne des EEG handelt, ist eine Vergütungszahlung grundsätzlich möglich. Dazu melden Sie uns gemäß § 21b Absatz 1 die Anlage in die Einspeisevergütung. Bei einer Zuordnung in die Einspeisevergütung, gelten ohne Ausnahme die Anschlussbedingungen gemäß § 8. Dazu benötigen wir für die Anlage die vollständigen Anmeleunterlagen von einer eingetragenen Elektrofirma Ihrer Wahl.
Anschluss von Ladepunkten für Elektromobile
Anschluss von Infrarotheizungen
Netzanschluss nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Netzanschluss außerhalb des Geltungsbereiches der NAV (oberhalb Niederspannung)
Die Verträge werden momentan überarbeitet. Bei Fragen erreichen Sie uns gern telefonisch unter 03421 741600 oder per E-Mail kontakt@stadtwerke-torgau.de.
Anschlussnutzung
Die Verträge werden momentan überarbeitet. Bei Fragen erreichen Sie uns gern telefonisch unter 03421 741600 oder per E-Mail kontakt@stadtwerke-torgau.de.
Ob neuer Strom-Netzanschluss, PV-Anlage mit oder ohne Speicher, Ladeeinrichtung oder Wärmepumpe: Mit unserem Netzanschlussportal können Sie Ihren Antrag jederzeit bequem digital einreichen.
