24h Entstörungsdienst Tel.: 03421 741692

Titelbild Netzanschluss Strom

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Warum Strom von den Stadtwerken Torgau?

faire und stabile Preise
garantiert ökologisch
100% regional
langjährige Erfahrung

Ihre Ansprechpartnerin

Jede Branche hat ihre besonderen Herausforderungen.
Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, schaffen wir die Versorgungssicherheit für Ihr Unternehmen.

Egal ob Industrie, Handwerk oder Handel -  wir finden das passende Angebot für Sie!

Nicole Zschiesche

E-Mail: nicole.zschiesche@stadtwerke-torgau.de
Telefon: 03421 741674
Fax: 03421 741 616

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Bilder der Stadtwerke Torgau Mitarbeiterin Nicole Zschiesche

Strompreise für Torgau

gültig ab 1. Januar 2024

to.STROM.25

Festpreis

  • Arbeitspreis: 32,42 Cent/kWh
  • Grundpreis: 13,80 Euro/Monat
  • eingeschränkter Preisgarantie
  • Laufzeit bis 31.12.2025
  • zzgl. Öko-Option* möglich

Vertragsunterlagen

to.STROM.flex

Sonderpreis

  • Arbeitspreis: 33,25 Cent/kWh
  • Grundpreis: 13,80 Euro/Monat
  • Laufzeit 1 Jahr
  • Preisanpassungen sind möglich
  • zzgl. Öko-Option* möglich

Vertragsunterlagen

*Öko-Option

Zusatzoption

  • Strom aus 100 % erneuerbaren Energien
  • zu jedem Strompreis zubuchbar
  • Arbeitspreis zzgl. 0,95 Cent/kWh
     

Mehr Informationen unter: 

Ökostrom Details

Strompreise außerhalb von Torgau

gültig ab 1. Januar 2024

to.STROM.regio

Sonderpreis

  • Arbeitspreis: 34,44 Cent/kWh
  • Grundpreis: 13,80 Euro/Monat
  • Laufzeit 1 Jahr
  • Preisanpassungen sind möglich
  • zzgl. Öko-Option* möglich

Vertragsunterlagen

*Öko-Option

Zusatzoption

  • Strom aus 100 % erneuerbaren Energien
  • zu jedem Strompreis zubuchbar
  • Arbeitspreis zzgl. 0,95 Cent/kWh
     

Mehr Informationen unter: 

Ökostrom Details

Preisblätter & weitere Downloads

Online Kundenportal

Als Kunde der Stadtwerke Torgau können Sie in unserem Online Kundenportal bequem und zu jeder Zeit unabhängig von unseren Öffnungszeiten viele Informationen rund um Ihre Energielieferung sicher online abfragen oder an uns übermitteln.

Senden Sie uns ganz einfach:

  • Ihre geänderten Kontaktdaten,
  • Ihre neue Bankverbindung oder
  • passen Sie Ihren monatlichen Abschlag an.

Außerdem können Sie:

  • Ihre bisherigen Verbräuche schnell aufrufen und prüfen,
  • Ihre Rechnungen einsehen oder
  • uns Ihren Umzug melden.

Sie haben sich noch nicht registriert? Dann finden Sie hier alle Informationen, um Ihre Daten in Zukunft ohne großen Aufwand selbst verwalten zu können!

Grundversorgung

gültig ab 1. Januar 2024

Die Grundversorgung ist gesetzlich im aktualisierten Energierechtsrahmen (EnWG) verankert und umfasst die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom und Gas über die allgemeinen Energieversorgungsnetze. Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Basisversorgung sicherstellen, dazu verpflichtet, Haushaltskunden sowie kleine Gewerbekunden mit einem Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr zu den festgelegten Preisen und Bedingungen zu beliefern.

to.STROM.basis

Grundversorgung

  • Arbeitspreis: 36,07 Cent/kWh
  • Grundpreis: 15,45 Euro/Monat
  • 2 Wochen Kündigungsfrist

Vertragsunterlagen

Ersatzversorgung

gültig ab 1. Januar 2024

Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Strombezug ohne Liefervertrag aus dem Niederspannungsnetz

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), den Allgemeinen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie den ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Torgau GmbH in den jeweils gültigen Fassungen beliefern wir Sie in Gebieten, in denen die Stadtwerke Torgau GmbH Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ übergangsweise mit Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Die Ersatzversorgung mit Strom erfolgt für maximal 3 Monate.

 

Für Lieferstellen mit Leistungsmessung: 

Preisblatt Ersatzversorung Strom (leistungsgemessene Kunden - RLM)

Um sicherzustellen, dass Sie nach Ablauf von 3 Monaten auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

 

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  • - Wählen Sie in unserem Preisrechner den passenden Tarif aus und beauftragen Sie uns.
  • - Dazu benötigen Sie nur wenige Angaben wie Ihre Adresse, Ihren Stromverbrauch sowie Zählernummer und Zählerstand.
  • - Den Rest übernehmen wir für Sie, auch die Kündigung bei Ihrem aktuellen Energieversorger.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne!

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