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Titelbild Grundversorgung

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Grundversorgung Gas

Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG

Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2024

Die Stadtwerke Torgau GmbH wurde als Grundversorger für das gesamte Gasnetzgebiet der Stadtwerke Torgau GmbH festgestellt.

Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 wurde die Stadtwerke Torgau GmbH, Fischerdörfchen 11, 04860 Torgau, als Grundversorger, in dem von der Stadtwerke Torgau GmbH betriebenen Gasnetz der Allgemeinen Versorgung, festgestellt.

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung für Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Torgau GmbH durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.