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Titelbild Stromerzeugung

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Stromerzeugung

So kommt Ihr Strom ins Netz

Sie möchten eine Erzeugungsanlage – beispielsweise eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW an unserem Verteilernetz anschließen und betreiben? 
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail unter einspeiser@stadtwerke-torgau.de.

Was müssen Sie beachten:

Wichtige Informationen zum Betrieb von steckerfertigen Erzeugungsanlagen (sog. “Balkonkraftwerke”) finden sie hier: Photovoltaikanlagen an der Steckdose – VDE FNN
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für den Anschluss einer Erzeugungsanlage:

Alle notwendigen Dokumente und Formulare für die Anmeldung finden Sie in diesem Abschnitt. Die ausgefüllten Dokumente senden Sie bitte per E-Mail an einspeiser@stadtwerke-torgau.de. (Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind!)

1) Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA
(Anmeldung durch den Anlagenbetreiber)

Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen und eine steckerfertige Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen?
Dann füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus und senden dieses an unsere E-Mail-Adresse: einspeiser@stadtwerke-torgau.de
 

2) Anmeldung einer Erzeugungsanlage größer als 600 VA
(der Anschluss muss von einem Elektro-Fachbetrieb erfolgen)

Hier finden Sie einen Überblick über die benötigen Dokumente:

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unserem Netz sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:

Voraussetzung für eine Vergütung ist die Registrierung Ihrer Anlage sowie eines eventuell vorhandenen Speichers beim Marktstammdatenregister gemäß § 5 Marktstammdatenregisterverordnung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme unter www.marktstammdatenregister.de erfolgen.

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (PV-Anlage, KWK-Anlage etc.) müssen sich und ihre Anlage im Marktstammdatenregister anmelden. Das Register fasst alle Erzeugungsanlagen zusammen und ist auch für jede Bestandanlage relevant. Die Registrierung ist gebührenfrei.

Wichtig für die Auszahlung:
Eine fristgerechte Eintragung Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für eine abzugsfreie Auszahlung der Vergütung nach dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Bei Anlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters bis zum 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, gilt in der Regel eine zweijährige Frist zur Registrierung. Neuanlagen, die ab 01.02.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.

Auch wer seine Anlage bereits in einem anderen Register registriert hat, muss seine Anlage im Marktstammdatenregister eintragen.

Vergütung nach EEG

Die Vergütung der eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist unter anderem abhängig von:

  • der Art und Herkunft des Energieträgers
  • der Art, Aufbau und Leistung der Erzeugungsanlage
  • den Standortbedingungen und der Betriebsweise der Erzeugungsanlage
  • dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage

Alle wichtigen Informationen sowie die aktuellen Vergütungssätze EEG finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
 

Volleinspeisebonus:

Mit diesem Aufschlag auf die reguläre Förderung bei Solaranlagen in der gesetzlichen Vergütung werden Anlagenbetreiber belohnt, die sich entscheiden, den gesamten von der Solaranlage erzeugten Strom in das Stromnetz einzuspeisen (ohne Eigenverbrauch).

Wer den Volleinspeisebonus in Anspruch nehmen möchte, muss den gesamten in der PV-Anlage erzeugten Strom ein vollständiges Kalenderjahr lang in das Stromnetz einspeisen. Ausgenommen ist lediglich der zum Betrieb der PV-Anlage nötige Strom (sog. Kraftwerkseigenverbauch). Die Inanspruchnahme des Bonus muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme der Anlage und im Übrigen jeweils erneut vor dem 1. Dezember des vorangehenden Kalenderjahres mitgeteilt werden. Außerdem muss in der Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister entsprechend angegeben werden, dass es sich um eine Anlage mit Volleinspeisung handelt.

Bei einem Verstoß gegen eine der im Antrag genannten Voraussetzungen erlischt der Anspruch auf erhöhte Förderzahlung für das gesamte Abrechnungsjahr und es werden Strafzahlungen gemäß § 52 Absatz 1 Nummer 10 EEG 2023 fällig.

Antrag Volleinspeisebonus
 

Mieterstromzuschlag:

Beim „Mieterstromzuschlag“ handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem EEG ausschließlich für Strom aus Solaranlagen. Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen (z.B. Strom aus Windkraft oder aus BHKWs) fällt nicht unter diese Definition.
Den Zuschlag kann der Betreiber einer nach dem 24. Juli 2017 neu in Betrieb genommenen Solaranlage auf einem Wohngebäude für den mit dieser Anlage erzeugten und an die Hausbewohner gelieferten Solarstrom in Anspruch nehmen.

Information zum Mieterstromzuschlag
Nachweis Mieterstromzuschlag
 

Vergütung nach KWKG

Die Vergütung der eingespeisten bzw. nicht eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von:

  • der Leistung der Erzeugungsanlage
  • dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage
  • der Modernisierung der Erzeugungsanlage
  • dem Datum des Antrags und der Zulassung der Erzeugungsanlage (BAFA-Zulassung)
     

Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Mitteilung Besteuerung/Bankverbindung

Für die Auszahlung der Vergütung benötigen wir Angaben zur Bankverbindung und Umsatzsteuer. Bitte senden Sie dazu das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück (gern per E-Mail an einspeiser@stadtwerke-torgau.de).

Änderungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Aktuell fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Anschaffung und Installation von Balkonkraftwerken (Stecker-PV-Anlagen).