Bevor Sie Aufgrabungen, Tief- oder Hochbauarbeiten auf öffentlichen oder privaten Flächen vornehmen, müssen Sie im Zuge Ihrer Sorgfaltspflicht bei uns eine Leitungsauskunft einholen.
Denn wer bei Bauarbeiten Leitungen beschädigt, ohne vorher eine Leitungsauskunft eingeholt zu haben, haftet in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Zusätzlich kann es für Sie und die Anwohner gefährlich werden.