
Titelbild Grundversorgung
Grundversorgung Strom
Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG
Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 wurden folgende Grundversorger in dem von der Stadtwerke Torgau GmbH betriebenen Netz der Allgemeinen Versorgung festgestellt:
- Die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitztalstraße 13 in 09114 Chemnitz ist Grundversorger in den Ortsteilen Zinna, Welsau, Loßwig, Beckwitz, Bennewitz, Weßnig, Hellern, Kunzwerda, Mehderitzsch, Kranichau, Klein-Kranichau, Staupitz.
- In allen anderen Konzessionsgebieten ist die Stadtwerke Torgau GmbH, Fischerdörfchen 11, 04860 Torgau, der Grundversorger.
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung für Strom wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Stadtwerke Torgau GmbH durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Internetseite des Grundversorgers zu finden.