Neue gesetzliche Regelung ab 1. Juni 2025

Wichtig für alle, die bald umziehen!

Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Vorschrift: Rückwirkende Umzugsmeldungen sind dann nicht mehr zulässig.

Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen uns Ihren Ein- oder Auszug spätestens 14 Tage im Voraus mitteilen.

Warum ist das so wichtig?
Wenn Sie Ihren Auszug zu spät melden, bleibt der Anschluss weiterhin auf Ihren Namen registriert. Das kann dazu führen, dass Sie für den Strom- oder Gasverbrauch der neuen Bewohnerinnen und Bewohner aufkommen müssen – und das möchten wir selbstverständlich vermeiden.

Unser Tipp:
Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig und übermitteln Sie uns den Endzählerstand nach der Wohnungsübergabe wie gewohnt schriftlich oder per E-Mail.

Die gute Nachricht: Ihren aktuellen Strom- oder Gastarif können Sie in vielen Fällen einfach mitnehmen. Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne dabei, das passende Angebot für Ihr neues Zuhause zu finden.

Merken Sie sich das Datum vor – oder melden Sie sich gleich um. Wir sind für Sie da!