24h Entstörungsdienst Tel.: 03421 741692

E-Auto parkt in Garage mit Ladestation

E-Auto parkt in Garage mit Ladestation

THG-Quote

Bares Geld für Ihren Beitrag zum Klimaschutz!

Sie sind schon heute vollelektrisch unterwegs? Dann tragen Sie bereits jetzt dazu bei, die klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren.

Der Gesetzgeber belohnt dieses Engagement zusätzlich mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Dabei handelt es sich um ein gesetzlich verankertes Klimaschutzinstrument, das darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor nachhaltig zu senken. Vollelektrischen Fahrzeugen werden hierbei handelbare Quoten zugeteilt, die von Unternehmen erworben werden können, um ihren eigenen CO₂-Ausstoß zu verringern. Als Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs oder Betreiber öffentlicher Ladepunkte können Sie von diesem System profitieren, indem Sie Ihre THG-Quote verkaufen und sich dadurch eine jährliche Prämie sichern. So verbindet die THG-Quote aktiven Klimaschutz mit einem direkten finanziellen Vorteil – ein Gewinn für Sie und für die Umwelt.

Sie sind Halter eines E-Fahrzeugs oder betreiben eine öffentlich/halb-öffentlich zugängliche Ladesäule? Dann profitieren Sie jetzt von:

  • 110 Euro pro Jahr für Elektrofahrzeuge (Fahrzeugklasse M1)
  • 180 Euro pro Jahr für Elektrofahrzeuge (Fahrzeugklasse N1)
  • 50 Euro je MWh Ladensäulenstromentnahme

Und so einfach geht’s:

Formular für E-Fahrzeuge    Formular für Ladesäulen      Zu den AGB

Fragen und Antworten zur THG-Quote

Allgemeine Fragen

Grundsätzlich erhalten nur Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (ersichtlich aus Zulassungsbescheinigung Teil I Feld P.3 = Elektro und Feld 10 = 0004) mit Zulassung in Deutschland einmal jährlich eine THG-Quote je Fahrzeug zugeteilt.

Generell zugelassen sind vollelektrische E-Autos.
Zudem wird auch eine Prämie für E-Leichtkrafträder und E-Motorräder ausgezahlt, die eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) besitzen und schneller als 45 km/h fahren können.

Nicht zugelassen sind Verbrenner, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride sowie Erdgas- und Wasserstoffautos.

Aktuell vermarkten wir für Sie die THG-Quote für das Jahr 2025.

Nein, Sie müssen kein Kunde sein. Jeder kann die Quote über die Stadtwerke Torgau handeln lassen.

Die erhaltene THG-Prämie ist auch für Privatpersonen einkommenssteuerpflichtig.
Für eine individuelle steuerliche Beratung, empfehlen wir Ihnen hierzu Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Fahrzeugscheins durch das Umweltbundesamt.

Es ist je Fahrzeug nur eine Auszahlung pro Jahr möglich.
Sollte der Vorbesitzer bereits eine Prämie erhalten haben, ist ein erneuter Antrag für das laufende Jahr leider nicht möglich.

Ja! Ein Antrag auf die THG-Quote kann auch ohne eigene Wallbox eingereicht werden.

Fragen zur Registrierung

Wir benötigen Ihre persönlichen Angaben wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung für die Auszahlung.
Zudem benötigen wir die Angaben aus Ihrem Fahrzeugschein und ein Foto/Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Bitte erstellen Sie ein Foto der aufgeklappten Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins.
Dieses Bild können Sie zusammen mit dem Registrierungsformular per E-Mail an energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de senden.

Ja! Bei der Anzahl der vollelektrischen E-Autos gibt es keine Einschränkungen.

Die von Ihnen übermittelten Daten werden zum Abgleich ausschließlich an das Umweltbundesamt weitergegben.
Darüberhinaus findet keine weitere Verarbeitung, Verwendung und Weitergabe an Dritte statt.  Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de

allgemeines Bild eines Mitarbeiters Kundenservice am Schreibtisch