Entlastung im Strompreis durch Senkung der EEG-Umlage

Der Bundestag hat das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage beschlossen. Die EEG-Umlage wird auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, um die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

Diese Senkung um 4,43 ct brutto (3,723 ct netto) je verbrauchter kWh Strom wird automatisch und in voller Höhe an jeden Kunden weitergegeben.

Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom ergibt sich eine Entlastung von monatlich ca. 7,38 Euro – das sind ca. 44 Euro anteilig in diesem Jahr.

Zählerstandübermittlung nicht notwendig

Eine Meldung des Zählerstandes ist nicht erforderlich. Die Preisanpassung wird bei der nächsten Abrechnung anhand einer statistischen Aufteilung der Verbrauchsmengen berücksichtigt.

 

Abschläge bleiben gleich

Die monatlichen Abschläge bleiben unverändert. Wir verrechnen den Wegfall der EEG-Umlage mit der nächsten Abrechnung.

Kunden, die dennoch ihren Strom-Zählerstand mitteilen möchten, können dafür die digitalen Möglichkeiten im Kundenportal nutzen.

Infografik zur Senkung der EEG-Umlage