Entlastungen durch Mehrwertsteuersenkung und Wegfall der Gasumlage
Die Bundesregierung hat Ende September 2022 das Ende der so genannten Gasbeschaffungsumlage verkündet. Eigentlich sollte die Umlage ab dem 1. Oktober von allen Erdgaskunden erhoben werden, um den Energiemarkt zu stabilisieren.
Nun wurde kurzfristig entschieden, sie doch nicht einzuführen. „Keiner unserer Kunden wird die Gasbeschaffungsumlage auf seiner Rechnung sehen“, erklärt Renate Mühlner, Geschäftsführerin der Stadtwerke Torgau. Lediglich die Speicher- und Bilanzierungsumlage (zusammen 0,749 Cent brutto pro Kilowattstunde) haben weiter Bestand.
Entsprechend den gesetzlichen Fristen für Preisänderungen hatten die Stadtwerke Torgau im August alle Kunden über die neuen Umlagen informiert. Durch die Entscheidung der Bundesregierung fällt die Preisanpassung nun um 2,879 Cent brutto pro Kilowattstunde geringer aus.
Mit dem Ende der Gasbeschaffungsumlage hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro für staatliche Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise in Aussicht gestellt, unter anderem für eine „Energiepreisbremse“. Die konkreten Umsetzungsmaßnahmen wird eine Expertenkommission erarbeiten. „Wir begrüßen diese Entscheidung und hoffen auf die damit verbundene finanzielle Entlastung unserer Kunden“, sagt Renate Mühlner. Wie sich die Entscheidung konkret auf die zukünftigen Energiepreise auswirkt, können die Stadtwerke aktuell nicht sagen. Es fehlen noch Vorgaben der Bundesregierung. Sobald diese vorliegen, sollen die Kunden so schnell und transparent wie möglich informiert werden.
Weiterhin wird es rückwirkend ab 1. Oktober bis zum 31.März 2024 eine Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme von derzeit 19 auf dann sieben Prozent geben. Laut Bundesminister Robert Habeck wird die Mehrwertsteuersenkung auch auf Fernwärme-Lieferungen ausgeweitet. „Wir werden diese Senkungen komplett an unsere Kunden weitergeben“, versichert Renate Mühlner.