Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten ab März 2023. Für Januar und Februar werden rückwirkend Entlastungen gewährt. Das Wichtigste für alle Kunden der Stadtwerke Torgau: Sie müssen sich um nichts kümmern, die Stadtwerke berücksichtigen die Bremsen bei der Abrechnung automatisch.
Die Abschläge für März 2023 sind für die Haushaltskunden der Stadtwerke Torgau am 1. April 2023 fällig. In diesem Abschlag werden die Preisbremsen erstmalig berücksichtigt, auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Wie genau sich die Entlastung in den einzelnen Haushalten auswirkt und wie der neue Abschlag ausfällt, darüber informieren die Stadtwerke ihre Kunden noch schriftlich.
Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen gelten bis mindestens 31. Dezember 2023. Sie können jedoch durch den Gesetzgeber bis Ende April 2024 verlängert werden. Ziel der Maßnahmen des Bundes ist eine wirkungsvolle und möglichst unkomplizierte Entlastung. Die Strompreisbremse deckelt den Preis für Privathaushalte und Kleingewerbe auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Beim Gas wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Wärme gibt es eine ähnliche Regelung bei einem gedeckelten Preis von 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch, der über die 80 Prozent hinausgeht, gelten die jeweils vereinbarten Vertragspreise. Ganz wichtig: Trotz der staatlichen Entlastungsmaßen ist das Energiesparen weiterhin oberstes Gebot.
siehe auch So funktionieren die Strom- und die Gaspreisbremse