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Titelbild CO2-Preis

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CO2-Preis - Gasspeicherumlage - Bilanzierungsumlage

Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

Die Auswirkungen des neuen CO2-Preises auf Ihre Haushaltskasse hängt von ihrem individuellen Lebensstil ab.
Wer viel mit dem Auto fährt, zahlt die Mehrkosten für Diesel und Benzin. Ein Verbraucher, der für viele Strecken das Fahrrad nimmt, wird damit nicht belastet.

Auch für das Heizen mit Erdgas müssen Sie ab 2021 einen Preis für die entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen. Ganz einfach geht das zum Beispiel mit richtigem Lüften und Heizen oder einer Heizungsmodernisierung.

Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen: Mit unserem Energieberater können Sie besprechen, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch minimieren können oder ob eine Heizungsmodernisierung hilft, um auch langfristig Kosten zu sparen.

Wir beraten Sie gerne:

Telefon: 03421 741605
E-Mail: energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de
 

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, wobei der Preis Jahr für Jahr steigt. Das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant müssen wir für jede Tonne CO2, die beim Verbrennen von Erdgas entsteht, ein entsprechendes Zertifikat als Verschmutzungsrecht erwerben. Für diese Zertifikate sind folgende Preise (netto) zu zahlen:

  • 2021: 25 Euro pro Tonne CO2
  • 2022: 30 Euro pro Tonne CO2
  • 2023: 30 Euro pro Tonne CO2
  • 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO2
  • Ab 2026 soll es keinen fixen Preis mehr geben, sondern CO2-Zertifikate werden im Rahmen eines begrenzten Preiskorridors versteigert. (55 bis 65 Euro pro Tonne)

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Gaspreise einberechnet und wird auf Ihrer Gasrechnung ausgewiesen. Es betrifft aber nicht nur die Gas-, sondern auch die Heizöl-, Benzin- und Dieselpreise und wird dementsprechend auf diese aufgeschlagen. So werden die Kosten für das Autofahren und das Heizen auf Basis fossiler Energieträger durch die neue Belastung wahrscheinlich steigen.

Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen kommt es in Deutschland aber insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung, denn die Bundesregierung wird die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vor allem für eine Entlastung bei der EEG-Umlage und damit der Strompreise einsetzen. Außerdem wird die steuerliche Entfernungspauschale angehoben und eine Mobilitätsprämie gewährt sowie Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gefördert – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude.

Die Stadtwerke Torgau müssen mit der Abrechnung der CO2-Abgabe über die Gasrechnungen einer gesetzlichen Vorgabe Folge leisten. Mit ca. 50 Prozent haben Steuern, gesetzliche Abgaben und Netznutzungsentgelte einen hohen Anteil am Gesamtgaspreis. Genau wie alle anderen gesetzlichen Steuern und Abgaben auch, werden wir den CO2-Preis lediglich „durchreichen“ und keinerlei Gewinn aus der neuen Abgabe ziehen.

Der zusätzliche Betrag, den wir über die Preise einnehmen, bleibt nicht bei uns, sondern wir geben ihn unmittelbar weiter. Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form einer Entlastung der EEG-Umlage und damit der Strompreise an die Bürger zurückgeben oder in Klimaschutzmaßnahmen wie klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude investieren.

Der CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. So entsteht ein Anreiz, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Mit unserem Energieexperten können Sie besprechen, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch minimieren oder ob eine neue Heizung hilft, um auch langfristig Kosten zu sparen.

Wir beraten Sie gerne:

Telefon: 03421 741605
E-Mail: energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de

Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage wurde zu Beginn der Energiekrise temporär eingeführt und trägt dazu bei, dass die Gasspeicher in Deutschland an bestimmten Stichtagen einen festgelegten Mindestfüllstand erreichen. Damit soll die Versorgung mit Gas auch im nächsten Winter gewährleistet werden. Die dafür bis zum 31.03.2027 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

  • gültig ab 01.10.22 – 0,059 Cent/kWh*
  • gültig ab 01.07.23 – 0,145 Cent/kWh*
  • gültig ab 01.01.24 – 0,186 Cent/kWh*
  • gültig ab 01.07.24 – 0,250 Cent/kWh*
  • gültig ab 01.01.25 – 0,299 Cent/kWh*

*Angaben sind Netto-Preise

Bilanzierungsumlage

Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober festgelegt. Sie soll den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie decken.

Aktuell beträgt die Umlage 0 Cent/kWh.

Was kann ich tun, um meinen Erdgas- oder Wärmeverbrauch zu reduzieren?

Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch reduzieren und somit Energie- und CO2-Kosten sparen können: Energiespartipps

Gerne beraten wie Sie individuell bei Ihren Einsparprojekten:

Telefon: 03421 741605
E-Mail: energiedienstleistungen@stadtwerke-torgau.de

Strom-Stecker mit grünen Blättern und symbolischem Haus im Hintergrund